Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung

Unter der Leitung von Dr. Marie-Louise Stamm stützte das Verwaltungsgericht am 15.10.09 den Entscheid der Personalrekurskommission, den Rekurs von Lehrer H. gegen seine missbräuchliche Entlassung abzulehnen. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts kann sich allerdings auf keinen Bundesgerichtsentscheid abstützen und ist völlig willkürlich. Mit dem Entscheid von Dr. Marie-Louise Stamm wird der Anstellungsbehörde ab sofort das Recht eingeräumt, freigestellte arbeitsfähige Mitarbeiter anzuweisen, sich von einem von der Anstellungsbehörde diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Wer sich den Psychiater nicht diktieren lassen will, macht sich ab sofort einer “schweren Pflichtverletzung” schuldig. Diese rechtswidrige Auslegung des Personalgesetzes verletzt im hohen Masse das Grundrecht der persönlichen Freiheit der einzelnen Mitarbeiter. Zwar können Mitarbeiter nach gültigem Personalgesetz zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung verpflichtet werden, aber die Anstellungsbehörde hat kein Recht, den Psychiater zu bestimmen und eine Zwangsbegutachtung anzuordnen. Mit dem rechtswidrigen Entscheid von Dr. Marie-Louise Stamm wird das Weisungsrecht der Anstellungsbehörde unzulässig erweitert. Politisch unbequeme Mitarbeiter können in Basel-Stadt nun ab sofort mit dem Segen des Verwaltungsgerichts von der Anstellungsbehörde in ein psychiatrisches Verfahren verwickelt werden. In einem Rechtsstaat darf die Wahrnehmung der Grundrechte keine “schwere Pflichtverletzung” im Arbeitsverhältnis bedeuten. Mit der willkürlichen Auslegung des Personalgesetzes durch das Verwaltungsgericht, werden die Rechte der Arbeitnehmer von Basel-Stadt massiv eingeschränkt. Eine Einschränkung der Grundrechte findet normalerweise nur in totalitären Staaten statt. Lehrer H. wird auch im Interesse aller anderen Mitarbeiter von Basel-Stadt gegen den Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts Rekurs einlegen. Mit diesem Entscheid verletzt die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt die in der Bundesverfassung verankerten Menschenrechte. Wer sein richterliches Amt missbraucht, gehört dringend abgesetzt.

4 Responses to “Verwaltungsgericht stützt missbräuchliche Kündigung”

  1. arbeitnehmerin says:

    Es ist schockiernd festzustellen, dass das Basler Justiz-System total korrupt ist. Es geht hier nicht um die Arbeitsfähigkeit von Lehrer H., sondern um dessen Gesinnung. Offensichtlich sucht der Arbeitgeber Basel-Stadt nur noch Mitarbeiter, die nicht mehr selbständig denken können und eine ausgeprägte Untertanenmentalität aufweisen. Kadavergehorsam ist offensichtlich die Grundeigenschaft, die ein arbeitsfähiger Mitarbeiter in der Basler Verwaltung aufweisen muss. Ein Danke an Lehrer H., der sich mit unermüdlichen Einsatz für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt. Es ist ihm zu wünschen, dass er vor Bundesgericht endlich obsiegt.

  2. observer says:

    Dass das Appellationsgericht unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte missachtet, ist ein Skandal. In der Schweiz darf man sich seine Ärzte immer noch selber aussuchen. Mit diesem rechtswidrigen Entscheid hat das Gericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde völlig unzulässig erweitert. Es gehört nicht zu den Aufgaben und Pflichten von arbeitsfähigen Mitarbeitern sich von IV-Gutachtern beurteilen zu lassen. Wenn diese Praxis Schule macht, kann die Anstellungsbehörde in Zukunft jeden Mitarbeiter, der unbequem ist, auf diesem Weg entweder invalidisieren oder entlassen.

  3. Willhelm Tell says:

    Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist absolut unhaltbar. Lehrer H. ist von allen seinen Aufgaben und Pflichten freigestellt worden, ergo kann man ihm auch keine “schwere Pflichtverletzung” unterjubeln. Dass die oberste kantonale Justizbehörde einen derart rechtswidrigen Entscheid fällt, ist ein Skandal. Mit dem Entscheid von Dr. Marie-Louise Stamm wird das Weisungsrecht der Anstellungsbehörde massiv überdehnt. Die Arbeitnehmer müssen sich dagegen wehren, bevor es zu spät ist. Es ist zu hoffen, dass Lehrer H. gegen diesen verfassungswidrigen Entscheid beim Bundesgericht rekurriert.

  4. Bürger says:

    Der grösste Arbeitgeber in der Region beschäftigt auch die Richterinnen und Richter. In der Privatwirtschaft gibt es keine Firma, die ihre eigenen Richter beschäftigt. Demzufolge dürfen die Justiz-Behörden nicht gegen den eigenen Arbeitgeber entscheiden. Die Gewaltenteilung existiert nur in der Theorie! Der Rechtsstaat im Kanton Basel-Stadt ist ein Mythos!

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