Unter der Leitung von Dr. Marie-Louise Stamm stützte das Verwaltungsgericht am 15.10.09 den Entscheid der Personalrekurskommission, den Rekurs von Lehrer H. gegen seine missbräuchliche Entlassung abzulehnen. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts kann sich allerdings auf keinen Bundesgerichtsentscheid abstützen und ist völlig willkürlich. Mit dem Entscheid von Dr. Marie-Louise Stamm wird der Anstellungsbehörde ab sofort das Recht eingeräumt, freigestellte arbeitsfähige Mitarbeiter anzuweisen, sich von einem von der Anstellungsbehörde diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Wer sich den Psychiater nicht diktieren lassen will, macht sich ab sofort einer “schweren Pflichtverletzung” schuldig. Diese rechtswidrige Auslegung des Personalgesetzes verletzt im hohen Masse das Grundrecht der persönlichen Freiheit der einzelnen Mitarbeiter. Zwar können Mitarbeiter nach gültigem Personalgesetz zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung verpflichtet werden, aber die Anstellungsbehörde hat kein Recht, den Psychiater zu bestimmen und eine Zwangsbegutachtung anzuordnen. Mit dem rechtswidrigen Entscheid von Dr. Marie-Louise Stamm wird das Weisungsrecht der Anstellungsbehörde unzulässig erweitert. Politisch unbequeme Mitarbeiter können in Basel-Stadt nun ab sofort mit dem Segen des Verwaltungsgerichts von der Anstellungsbehörde in ein psychiatrisches Verfahren verwickelt werden. In einem Rechtsstaat darf die Wahrnehmung der Grundrechte keine “schwere Pflichtverletzung” im Arbeitsverhältnis bedeuten. Mit der willkürlichen Auslegung des Personalgesetzes durch das Verwaltungsgericht, werden die Rechte der Arbeitnehmer von Basel-Stadt massiv eingeschränkt. Eine Einschränkung der Grundrechte findet normalerweise nur in totalitären Staaten statt. Lehrer H. wird auch im Interesse aller anderen Mitarbeiter von Basel-Stadt gegen den Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts Rekurs einlegen. Mit diesem Entscheid verletzt die oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt die in der Bundesverfassung verankerten Menschenrechte. Wer sein richterliches Amt missbraucht, gehört dringend abgesetzt.