In ihrem Brief vom 26.6.09 an das Appellationsgericht Basel-Stadt schreibt die Leiterin des Rechtsdienstes im Erziehungsdepartenment lic. iur. Ines Weihrauch unter anderem:
“Mit Verfügung vom 23. Februar 2009 wurde dem vorliegenden Rekurs die aufschiebende Wirkung erteilt. Nach Kenntnis der Rekursbegründung vom 14. Mai 2009 beantragen wir, die Erteilung der aufschiebenden Wirkung zu widerrufen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Erziehungsdepartement bei der vorliegenden Erfolgsprognose des Rekurses eine fortdauernde finanzielle Belastung ohne Gegenleistung nicht mehr zumutbar ist und eine allfällige Lohnnachzahlung im Falle des Obsiegens des Rekurrenten als nicht gefährdet erscheint.”
Leider bringt die ausgebildete Juristin Ines Weihrauch auch in ihrem vorläufig letzten Konstrukt die Tatsachen einmal mehr ziemlich durcheinander. Fakt ist: Lehrer H. ist arbeitsfähig, psychisch enorm belastbar und immer noch sehr daran interessiert, wieder an der OS Brunnmatt zu unterrichten. Leider hat OS Rektorin Gaby Jenö bisher auf Vorschläge betr. Weiterbeschäftigung von Lehrer H. nur mit einer zweiten rechtswidrigen Kündigung reagiert. Ihr Ziel war es von Anfang an, den unbequemen, aber beliebten Lehrer über die IV aus dem Arbeitsalltag auszugrenzen. Nur so ist es zu erklären, dass weder Gaby Jenö noch der stv. Kantonsarzt Dr. Eric Odenheimer den Lehrer darüber informierten, dass der angeblich “unabhängige Psychiater” Dr. Daniel Fasnacht seit Jahren als Gutachter für die kantonale IV-Stelle tätig ist.
Leider blendet lic. iur. Weihrauch in ihrem Schreiben einmal mehr völlig aus, dass Lehrer H. von seinem Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk umfassend psychiatrisch begutachtet wurde und keinerlei Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung festgestellt werden konnten. Dass man den völlig integren Lehrer zuerst als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn dann über einen Psychiater der kantonalen IV-Stelle zum Scheininvaliden zu stigmatisieren, ist unmoralisch und menschenverachtend. Der Antrag des Erziehungsdepartements, dem aufrichtigen Lehrer die Lohnzahlungen einzustellen, bevor die rechtswidrige Kündigung vom Appellationgericht rechtsgenüglich behandelt worden ist, zeigt worum es wirklich geht: Lehrer H. soll mit allen Mitteln schikaniert und aus dem Schuldienst ausgegrenzt werden. Es wäre erfreulich, wenn das Verwaltungsgericht endlich feststellen würde, dass mit Gültigkeit des neuen Personalgesetzes Mobbing beim Arbeitgeber Basel-Stadt offensichtlich salonfähig geworden ist.
http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-bei-bs/urteile-personalgesetz.htm
Ich habe die Entscheide des Verwaltungsgerichts zum Basler Personalgesetz durchgelesen und festgestellt, dass sich die Richterinnen und Richter tatsächlich unheimlich schwer tun, Hinweise auf Mobbing erkennen zu wollen. Das dürfte auch im Mobbingfall Lehrer H. nicht anders sein. Dass das ED mit seinen arglistigen Veranstaltungen den beliebten Lehrer seit bald drei Jahren einem enormen Stress aussetzt, ist offensichtlich. Ich persönlich wäre schon längstens ausgerastet. Es ist bewundernswert, dass Lehrer H. immer korrekt und freundlich geblieben ist. Weiter so!
Einen unbescholteten arbeitsfähigen Lehrer mittels Kündigungsandrohung über einen Psychiater der kantonalen IV-Stelle aus dem Erwerbsleben auszugliedern, erfüllt eindeutig den Straftatbestand der versuchten Nötigung. Dass die Strafverfolgungsbehörde sämtliche Strafverfahren gegen die mutmasslich kriminellen ED-Funktionäre einstellt, ist ein Skandal. Ein Basler Journalist sprach vor ein paar Jahren von “mafia-ähnlichen Zuständen”. Bin gespannt, ob die Richterinnen und Richter des Strafgerichts den Rekurs von Lehrer H. gutheissen. Viel Glück!
Lieber anonymus
Ein Basler Rechtsanwalt sprach im Zusammenhang mit der “Cosco-Affäre” sogar von “faschistoiden Zuständen”. Der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug hatte damals schon die Leitung über die Basler Staatsanwaltschaft. Peter Knechtli hat zu dieser “Justiz-Affäre” recherchiert. Auch die damalige Ehepartnerin von Dr. Christoph Eymann war in den Fall “Cosco” verwickelt, allerdings hatte der Erste Staatsanwalt dafür gesorgt, dass der Name dieser Anwältin in keiner Zeitung erwähnt wurde. Noch heute schützt Dr. Thomas Hug offensichtlich den Eymann-Clan. Auch im Fall “Cosco” hat man die “Kleinen” gehenkt und die “Grossen” laufengelassen. Mehr infos auf: http://archiv.onlinereports.ch/1998/organisiertekrimipeople.htm
Dr. Thomas Hug wird vom Regierungsrat geschützt. Der Basler-Machtfilz ist grenzenlos.
http://www.youtube.com/watch?v=GLO0o5WdRug&feature=related
Da rennt’ Ihr weiter gegen verschlossene Türen, wenn nicht sogar Wände an. Damals, als die Cosco-Affäre hochaktuell war und längst noch nicht vor Gericht behandelt wurde, hatte ich alle Informationen rund um die Randfiguren wie Madame E. und den ehemaligen Strafgerichtspräsidenten (hab den Namen nicht gerade präsent, er verdiente etwa gleich viel Geld wie Frau E. an der Cosco) schwarz auf weiss und in meinen Händen. Hatte sogar den echten originalen Kontoauszug von F. E. mit der Überweisung von rund 60′000 Franken. Aber selbst meine eigene Zeitung und auch die Blick-Redaktoren glaubten mir nicht und wiesen mich misstrauisch zurück. Damals steckte ich die Infos der BaZ-Redaktion zu, aber auch da war die einzige (und schier hilflose) Reaktion, dass man mir in Begleitung eines Dankschreibens ein Infohonorar von rund 100 Franken überwies. Die Story wurde schubladisiert und die Damen und Herren aus der Cosco-Runde verschont. Einzig auf Don Rafi, dem etwas zu einfach denkenden Kleinganoven, schoss man aus vollen Rohren, als er zusammen mit seinen jugendlichen und gutgläubigen Helfern vor Gericht sass.
Er selbst hatte mir eines Abends bei einem heimlichen Treffen sämtliche Unterlagen der Cosco aus dem Kofferraum seines Autos übergeben und darauf hingewiesen, dass er vermutlich schnell ins Ausland verschwinden müsse.
Was solls? Ich habe längst aufgegeben, derlei Stories aus und über Basel näher zu untersuchen, es wird ja doch alles abgestritten. Ich bekam damals von meinem Verleger gemeinsam mit dem 1. Staatsanwalt von Baselland gehörig aufs Dach und musste den Job quittieren, weil ich zu viel geschrieben hatte. Hinterher hörte ich zwar von offizieller baselbieter Stelle, dass ich Recht gehabt hätte, “es durfte damals einfach nicht so sein”.
Es gäbe in dieser Sache noch viele interessante Details zu berichten, aber wer tut’s? Also werden all die Infos eines Tages mit mir aussterben, ohne dass sie den geringsten Schaden angerichtet hätten…
Ich bewege mich nun in Zürich, wo man offener miteinander umgeht und wo jene ungeniert zur Kasse gebeten werden, die es verdient haben. Den Journalismus habe ich an den berühmten Nagel (er trägt unterdessen enorm schwer…) gehängt – bevor ich in Frust verzweiflete.
Lasst also die Provinzpolitiker ihre heimlichen Spielchen spielen – so kommen sie sich etwas grösser und wichtiger vor. Sie sind es aber leider nicht, und das wissen wir ja zum Glück alle.