Archive for July, 2009

Persilschein für OS Rektorin Gaby Jenö

Friday, July 17th, 2009

Unter der Mitwirkung von lic. iur Liselotte Henz, lic. iur. Christian Hoenen, lic. iur Nicolai Fullin und lic. iur Barbara Pauen Borer kommt die Rekurskammer des Basler Strafgerichts zum Schluss, dass OS Rektorin Gaby Jenö ihr Amt nicht missbraucht habe, keine falsche Anschuldigung getätigt habe, die Rechtspflege nicht in die Irre geführt habe und keine Nötigung begangen habe. Damit folgten die Richterinnen und Richter der Basler Rekurskammer in ihrer fragwürdigen Begründung vollständig der Optik der beklagten Staatsfunktionärin Gaby Jenö. Die Fakten und Beweise von Lehrer H. wurden einmal mehr mittels faktenverdrehender Rhetorik unter den Teppich gekehrt. Zahlreiche Fragen blieben unbeantwortet oder wurden von der Rekurskammer vorsätzlich ignoriert:

 

Wo sind die E-Mails, mit denen Lehrer H. angeblich massive Drohungen ausgestossen haben soll?

 

Weshalb kann sich niemand der neun beklagten Staatsfunktionäre an den genauen Wortlaut der angeblich „massiven Drohungen“ erinnern?

 

Weshalb widersprechen sich die Aussagen von OS Rektorin Gaby Jenö und dem von ihr beauftragten Dr. Peter Gutzwiller bezüglich des Zeitpunkts der angeblich von Lehrer H. geäusserten  „massiven Drohungen“?

 

Weshalb hetzt Staatsanwalt Dr. Homberger dem untadeligen Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals, obwohl sich der Lehrer im Gespräch mit dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler deutlich von den Hirngespinsten seiner Chefin distanziert?

 

Weshalb verkürzt die Rekurskammer in ihrem Entscheid vom 16.5.09 die von Lehrer H.  getätigten  Aussagen in einer unzulässigen Art und Weise?

 

„Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“

 

Dass  Lehrer H. sich auf der Tonbandaufnahme ausdrücklich von Günther Tschanun distanziert und ausschliesslich von juristischen Gegenmassnahmen spricht, kehren die verantwortlichen Richterinnen und Richter vorsätzlich unter den Teppich.

 

Die Tatsache, dass Gaby Jenö den völlig integren Lehrer aktenkundig mehrmals als selbst- und fremdgefährlichen psychisch Kranken darstellt hat, beschönigen die verantwortlichen Richterinnen und Richter folgendermassen:

 

Vor diesem sehr differenzierenden und zurückhaltenden Aussageverhalten von Gaby Jenö ist auch die Aktennotiz von UB Wenger (Akten S. 117) zu lesen, wonach Gabriele Jenö ihm gegenüber erklärt habe, sie selber sei vom Rekurrenten nie direkt bedroht worden, sie habe allerdings Angst gehabt, es könne zu einer Eskalation kommen.“

 

Spätestens jetzt entlarvt sich die rabulistische Rhetorik der verantwortlichen Richterinnen und Richter selber: Offensichtlich hat die subjektive Wahrnehmung einer völlig überforderten OS Rektorin eine Eskalation ausgelöst, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Dass die verantwortlichen Richterinnen und Richter des Basler Strafgerichts keine psychiatrische Begutachtung der umtriebigen OS Rektorin verfügen, sondern sich erfrechen, dem völlig unbescholtenen Lehrer eine Urteilsgebühr in der Höhe von CHF 850.— aufzuerlegen, ist völlig inakzeptabel.  

 

Die in diesem Blog veröffentlichen Fakten entsprechen der Wahrheit. Die Tatsache, dass gewisse Richterinnen und Richter nicht die Wahrheit suchen, sondern vorsätzlich die Wahrheit vertuschen, ist skandalös. Ein Rechtsstaat, der von solchen Richterinnen und Richtern kontrolliert wird, ist ein Unrechtsstaat. Die Gewaltenteilung ist nicht mehr gewährleistet. Verfassungsfeindliche Richterinnen und Richter gehören hinter Gitter. 

 

     http://verwaltungsmobbing.swissblog.ch/2008/10/22/schwere-vorwurfe-gegen-os-rektorin-gaby-jeno/

 

 http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5787707/

 

http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-med-markus-spieler-notfallpsychiater.html

Das Mobbing geht weiter

Friday, July 3rd, 2009

In ihrem Brief vom 26.6.09 an das Appellationsgericht Basel-Stadt schreibt die Leiterin des Rechtsdienstes im Erziehungsdepartenment lic. iur. Ines Weihrauch unter anderem:

“Mit Verfügung vom 23. Februar 2009 wurde dem vorliegenden Rekurs die aufschiebende Wirkung erteilt. Nach Kenntnis der Rekursbegründung vom 14. Mai 2009 beantragen wir, die Erteilung der aufschiebenden Wirkung zu widerrufen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Erziehungsdepartement bei der vorliegenden Erfolgsprognose des Rekurses eine fortdauernde finanzielle Belastung ohne Gegenleistung nicht mehr zumutbar ist und eine allfällige Lohnnachzahlung im Falle des Obsiegens des Rekurrenten als nicht gefährdet erscheint.”

Leider bringt die ausgebildete Juristin Ines Weihrauch auch in ihrem vorläufig letzten Konstrukt die Tatsachen einmal mehr ziemlich durcheinander. Fakt ist: Lehrer H. ist arbeitsfähig, psychisch enorm belastbar und immer noch sehr daran interessiert, wieder an der OS Brunnmatt zu unterrichten. Leider hat OS Rektorin Gaby Jenö bisher auf Vorschläge betr. Weiterbeschäftigung von Lehrer H. nur mit einer zweiten rechtswidrigen Kündigung reagiert. Ihr Ziel war es von Anfang an, den unbequemen, aber beliebten Lehrer über die IV aus dem Arbeitsalltag auszugrenzen. Nur so ist es zu erklären, dass weder Gaby Jenö noch der stv. Kantonsarzt Dr. Eric Odenheimer den Lehrer darüber informierten, dass der angeblich “unabhängige Psychiater” Dr. Daniel Fasnacht seit Jahren als Gutachter für die kantonale IV-Stelle tätig ist.

Leider blendet lic. iur. Weihrauch in ihrem Schreiben einmal mehr völlig aus, dass Lehrer H. von seinem Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk umfassend psychiatrisch begutachtet wurde und keinerlei Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung festgestellt werden konnten. Dass man den völlig integren Lehrer zuerst als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn dann über einen Psychiater der kantonalen IV-Stelle zum Scheininvaliden zu stigmatisieren, ist unmoralisch und menschenverachtend. Der Antrag des Erziehungsdepartements, dem aufrichtigen Lehrer die Lohnzahlungen einzustellen, bevor die rechtswidrige Kündigung vom Appellationgericht rechtsgenüglich behandelt worden ist, zeigt worum es wirklich geht: Lehrer H. soll mit allen Mitteln schikaniert und aus dem Schuldienst ausgegrenzt werden. Es wäre erfreulich, wenn das Verwaltungsgericht endlich feststellen würde, dass mit Gültigkeit des neuen Personalgesetzes Mobbing beim Arbeitgeber Basel-Stadt offensichtlich salonfähig geworden ist.

http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-bei-bs/urteile-personalgesetz.htm