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Die Macht der Lüge

Monday, June 22nd, 2009

Dr. Christoph Eymann behauptet zum Mobbingfall  Lehrer H., es gäbe keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen. Mit dieser Lüge versucht Regierungsrat Eymann die zahlreichen Verfehlungen seiner Mitarbeiter systematisch zu vertuschen. In Tat und Wahrheit ging es sämtlichen Beteiligten immer nur darum, Lehrer H. mittels böswilligen Projektionen massiv zu diskreditieren. Wer die Akten zum Mobbingfall Lehrer H. studiert, erkennt sofort, dass das Zerrbild, das Eymanns Mitarbeiter vorsätzlich von Lehrer H. konstruiert hatten, völlig an der Realität vorbeizielt. Auch nach drei Jahren intensivstem Mobbing erfreut sich Lehrer H. immer noch bester Gesundheit. Die frei erfundenen Anschuldigungen und Vorwürfe gegen den engagierten und beliebten Lehrer haben sich inzwischen in Luft aufgelöst. Dass es eine „schwere Pflichtverletzung“ sein soll, wenn sich Lehrer H. nicht von einem staatlich bestellten IV-Psychiater arbeitsunfähig schreiben lassen will, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Fakt ist, Lehrer H. war in den letzten fünf Jahren keine einzige Sekunde krank. Das können die beiden Vertrauensärzte von Lehrer H. jederzeit glaubhaft bestätigen. Falls es dem organisierten Staatsfilz gelingen sollte, unbequeme Mitarbeiter in Zukunft ohne gerichtliche Kontrolle mittels systematischem Mobbings in die IV abzuschieben, wäre der Orwell-Staat im Kanton Basel-Stadt definitiv zur Realität geworden. Es ist zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht dem üblen Mobbingtreiben des Erziehungsdepartements endlich Einhalt gebietet.  

 

„Sie sind überzeugt, sehr geehrter Herr H., dass ein Komplott von Eltern, ED, Polizei, Politik und Medien Ihnen Böses will. In der Zwischenzeit glaube ich nicht mehr daran, dass es mir gelingen wird, Sie davon zu überzeugen, dass es weder ein Komplott gegen Sie noch verschwörungsähnliche Geheimorganisationen gegeben hat.“

 

Auch der damalige Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer versucht in diversen E-Mails die üble Mobbing-Intrige mittels unwahren Behauptungen systematisch zu vertuschen. Interessanterweise klammert Signer in seiner Aufzählung die Basler Staatsanwaltschaft aus. Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger, der sich nach einer falschen Anschuldigung durch OS Rektorin Gaby Jenö angeblich veranlasst sah, Lehrer H. mittels Antiterror-Einheit Barrakuda in seinem Garten rechtswidrig überfallen zu lassen, entliess den Lehrer erst wieder aus dem Untersuchungsgefängnis, nachdem er diesen dazu genötigt hatte, per Handschlag zu versprechen, am nächsten Tag nicht im Schulhaus zu erscheinen. Vorher hatte der Staatsanwalt dem verdutzten Lehrer eingeschärft, dass dieser jederzeit wieder von der Polizei verhaftet werden könne, falls er sich auf dem Schulareal blicken lasse. Lehrer H. hat sich eingeschüchtert von dieser Drohung bis auf den heutigen Tag an das ihm abgenötigte Versprechen gehalten. Amtsmissbrauch, Nötigung, Irreführung der Rechtspflege und falsche Anschuldigung sind Offizialdelikte, die von der Staatsanwaltschaft amtlich verfolgt werden müssen. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft von sich aus keinerlei Ermittlungen gegen OS Rektorin Gaby Jenö eingeleitet. Mit ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. wegen angeblicher Drohung gegen Behörden und Beamte hatte diese den völlig unbescholtenen Lehrer vorsätzlich als potentiellen Amokläufer verleumdet und damit die staatlich organisierte Hetzjagd auf Lehrer H. eingeleitet. Aus den Akten der Strafverfolgungsbehörde geht klar hervor, dass Lehrer H. mittels eines Notfallpsychiaters und eines Polizisten hätte seiner Freiheit beraubt werden sollen. Obwohl die Begegnung mit dem Notfallpsychiater zufälligerweise auf Band mitgeschnitten wurde, behauptete Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger in seinen Akten, Lehrer H. habe eine „heftige Reaktion“ gezeigt, als Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler in Erwägung gezogen habe, Lehrer H. in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Das Tondokument beweist aber genau das Gegenteil: Sogar in dieser Extremsituation bleibt Lehrer H. ausgesprochen ruhig und gelassen und verweist die beiden Staatsfunktionäre freundlich zur Türe. Bis auf den heutigen Tag verweigert die Basler Staatsanwaltschaft, das brisante Tondokument zur Kenntnis zu nehmen. Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger beschimpfte den Lehrer sogar als „Querulanten“, weil dieser sich getraute, Strafanzeige gegen den üblen Behörden- und Beamtenfilz einzureichen.

 

Die brisante Tonaufnahme dokumentiert die absolute Wahrheit und lässt damit das staatliche Lügengebäude in sich zusammenbrechen. Leider haben weder die Richterinnen und Richter des Strafgerichts, noch die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts das brisante Beweisstück bisher rechtsgenüglich gewürdigt. Sollten auch die Gerichte den ultimativen Wahrheitsbeweis vorsätzlich totschweigen, wäre der Rechtsstaat in Basel-Stadt massiv gefährdet.