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Thomas Baerlocher nötigt Lehrer H. zu Pensionskassenaustritt

Monday, February 9th, 2009

Die Personalrekurskommission hat in ihrem neusten Entscheid eindeutig festgehalten, dass die aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Lohnzahlung von Lehrer H. wiederhergestellt wird. Das heisst: Der Arbeitgeber Basel-Stadt schuldet dem arg gebeutelten Lehrer H. weiterhin den Lohn. Trotz dieser klaren Rechtslage versucht Personalchef Thomas Baerlocher mit seinem Schreiben vom 5.2.09 den seit bald drei Jahren freigestellten Lehrer H. aus der Pensionskasse zu drängen:

“Aufgrund des Entscheids der Personalrekurskommission des Kantons Basel-Stadt vom 27.01.2009 endet ihr Arbeitsverhältnis bei der Orientierungsschule per 31.01.2009. Um ihre Pensionskassengelder der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers bzw. auf ein Freizügigkeitskonto überweisen zu können, wollen Sie bitte das beigelegte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Pensionskasse Basel-Stadt retournieren.” 

Einmal mehr verkennt Thomas Baerlocher, dass Lehrer H. weiterhin gerne beim Arbeitgeber Basel-Stadt arbeiten möchte, weshalb dieser auch ein weiteres Mal gegen den Entscheid der klar parteiischen Personalrekurkommission Rekurs eingereicht hat. Dass der ehemalige SP-Grossrat und ehemalige SP-Partei-Präsident Baerlocher ein weiteres Mal sein Amt missbraucht, um den nicht linken Lehrer H. aus dem Staatsdienst auszugrenzen, ist nicht verwunderlich. Vor bald drei Jahren versuchte Thomas Baerlocher den völlig integren Lehrer H. bei der Vormundschaftsbehörde als psychisch kranken Gewalttäter zu verleumden. Obwohl ein fundiertes psychiatrisches Gutachten eindeutig festhält, dass Lehrer H. 100% gesund und arbeitsfähig ist, ignoriert das Erziehungsdepartement seit Monaten vorsätzlich die Fakten. Lehrer H. hat unterdessen gegen neun Mitarbeiter von Thomas Baerlocher Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch und Nötigung eingereicht, die allerdings von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger alle unglaubwürdig begründet eingestellt wurden. Auch gegen die fragwürdigen Beschlüsse der Staatsanwaltschaft hat Lehrer H. Rekurs eingereicht. Bis jetzt scheint die Rekurskammer des Basler Strafgerichts allerdings kein grosses Interesse daran zu haben, die Amtsmissbrauchs- und Nötigungsvorwürfe rechtmässig abzuklären. Die zuständige Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz begründet die Verschleppung des Rekurses mit der angeblichen Überlastung der verantwortlichen Strafrichter. Lehrer H., der vor jeder Verhandlung von drei Polizisten nach Waffen abgesucht wird, glaubt immer weniger an die Existenz des angeblichen Rechtsstaates. Natürlich würde er sich gerne überzeugen lassen, dass die Gewaltenteilung tatsächlich existiert. Seine Erlebnisse mit der sog. Staatsgewalt stimmen den ehrlichen, aber vielleicht etwas naiven Lehrer allerdings ziemlich pessimistisch. Wer ohne Grund von einer staatlichen Anti-Terroreinheit im eigenen Garten überfallen wird, muss zwangsläufig an diesem angeblichen Rechtsstaat zweifeln. Lehrer H. hofft noch immer, dass die Verantwortlichen aus dem Erziehungsdepartement für die massiven Persönlichkeitsverletzungen, die er erleiden musste, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Hoffnung stirbt bekannlich zuletzt.