Die Personalrekurskommission – eine “unabhängige” Kommission?

Obwohl das Appellationsgericht als Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 klar festhält, dass “Weisungen, die in qualifizierter Weise in geschützte Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers eingreifen, einer separaten gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen haben und damit als als Verfügung erlassen werden müssen”, lehnte die Personalrekurskommission unter Dr. iur. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Georg Stebler den Rekurs von Lehrer H. betreffend Kündigung Nr. 2 vollumfänglich ab.

Laut Dr. iur. Christoph Meyer ginge es in diesem Fall nicht um “Mobbing”, sondern um eine schwere Pflichtverletzung, welche Lehrer H. begangen habe, als er sich geweigert habe, sich von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht ”begutachten” zu lassen. Mit dieser vorsätzlichen Rechtsbeugung pervertiert die Personalrekurskommission einmal mehr das Basler Personalgesetz. Würde man den Entscheid der Personalrekurskommission ernst nehmen, hiesse das, die sog. Anstellungsbehörde habe in Zukunft das Recht von ihren Mitarbeitern unter Androhung der Kündigung bestellte staatliche psychiatrische Gutachten zu verlangen. Dieser offensichtliche Verstoss gegen die Menschenrechte ist eines Rechtsstaates unwürdig. Eine Personalrekurskommission, welche die persönliche Freiheit der Mitarbeitenden missachtet und eine rechtswidrige Kündigung vorsätzlich schützt, ist weder unabhängig noch unparteiisch. Immerhin bewilligte die PRK nach Angaben des Rechtsvertreters von Lehrer H. die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Es ist zu hoffen, dass Lehrer H. gegen das rechtswidrige Urteil der Personalrekurskommission erneut beim Appellationsgericht rekurriert. Es dürfte im Sinne sämtlicher Arbeitnehmenden von Basel-Stadt sein, wenn der Arbeitgeber Basel-Stadt die Menschenrechte auch in Zukunft respektiert. Gesinnungsterror, Kündigungsandrohungen und Zwangspsychiatrie sind Relikte aus der ehemaligen DDR und haben in der “Kulturstadt” Basel-Stadt nichts zu suchen.

Es versteht sich von selbst, dass die Worte des Rechtsvertreters von Lehrer H. vor der PRK keinen Nachhall fanden. Die Wahrheit ist bekanntlich der grösste Feind der Lüge. Dies mag auch der Grund sein, weshalb OS-Rektorin Gaby Jenö die Wahrheit systematisch als ”rufschädigend” verleumdet.

Hier also nichts als die Wahrheit:

  

“Sehr geehrter Herr Vorsitzender

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn man einmal in die Mühlen geraten ist, so ist schwierig, wieder daraus herauszukommen. Mit dieser Platitüde erlaube ich mir, das Plädoyer zu eröffnen und zwar aus folgenden Gründen:

Seit dem Sommer 2006 wird nunmehr der Rekurrent daran gehindert, seinen Beruf als Lehrer auszuüben. Dies nachdem er dies während Jahrzehnten völlig tadellos getan hat. Als Grund hierfür werden wiederholte Beanstandungen von Eltern geltend gemacht. Nach Ansicht der Rekursbeklagten machen diese Beanstandungen es notwendig, dass der Rekurrent psychiatrisch begutachtet wird. Dies ist offensichtlich weder zulässig, noch verhältnismässig. Die Rechte des Rekurrenten werden in casu schlichtweg mit den Füssen getreten. Als vorderhand letztes Beispiel sei hier angemerkt, dass sich die Personalrekurskommission schlichtweg geweigert hat, über sein Gesuch über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde einen Entscheid zu fällen. Nunmehr aber wieder zum Kern- und Ausgangspunkt dieses Dramas, nämlich zu den vermeintlichen wiederholten Beschwerden der Elternschaft und dem vermeintlichen auffälligen Verhalten des Rekurrenten. Die Rekursbeklagte vermeidet es bezeichnenderweise wohlweislich die diesbezüglichen Dokumente zu edieren. Bohrt man nämlich ein wenig tiefer, so zeigt sich, dass diese Beschwerden als eigentliche Lappalien bezeichnet und im Bereich der Querulanz angesiedelt werden können. Es handelt sich um Beschwerden, mit welchen wohl jeder Lehrer oder Lehrerin bereits einmal konfrontiert worden ist. Es sei hier mit aller Deutlichkeit festgehalten: Anzeichen für eine psychische Erkrankung gab es zu keinem Zeitpunkt; der Rekurrent ist vielmehr eine Persönlichkeit, die mit ihrer Meinung nicht zurückhält und so zwangsläufig aneckt. Richtig ist zwar, dass der Rekurrent durchaus Anforderungen an seine Schüler gestellt hat. Dies mag man heutzutage nicht mehr als üblich bezeichnen, aber daraus eine Geisteskrankheit zu folgern, dies ist offensichtlich abwegig. Bezeichnenderweise hat der Rekurrent denn auch durchaus von anderen Eltern Sukkurs erhalten und wurde sein Unterricht ausdrücklich gelobt. Dazu kommt, dass ich selbst in der Lage war, mir ein Bild der dazumaligen Zustände zu machen. Wie es der Zufall so will, verhält es sich nämlich so, dass die Tochter meiner Cousine in der fraglichen Zeit vom Rekurrenten als Klassenlehrer unterrichtet worden ist. Sie hat bestätigt, dass der Rekurrent durchaus seine eigenen Ansichten hatte und entsprechende Anforderungen stellte, es allerdings zu keinem Zeitpunkt zu psychischen Auffälligkeiten oder gar Gewalttätigkeiten gekommen sei. Mithin ergibt sich bereits aus den Anlassvorfällen, um was es letztlich von Beginn weg ging, nämlich man wollte und will den Rekurrenten mit übersteigerten Vorwürfen loswerden. Ein Beispiel hierfür ist die Zielvereinbarung, welcher dem Rekurrenten bereits im November 05 von Gaby Jenö vorgelegt worden ist. Darin heisst es unter anderem was folgt: “Lehrer H.  nimmt zur Kenntnis, dass kein Kind verpflichtet werden kann, in einer EMOS-Klasse ein Instrument zu spielen.” Das ist augenscheinlich absurd. Die EMOS-Klasse ist speziell auf musikalische Ausbildung fixiert, trotzdem solle es nicht notwendig sein, ein Instrument spielen zu müssen! Dass der Rekurrent eine derartige Weisung nicht unterschreiben wollte, das ist nachvollziehbar. In der Folge wurde denn auch der Druck auf den Rekurrenten durch Frau Jenö stetig erhöht und wurde dieser immer mehr in die Enge getrieben. Er wurde zur Supervision verpflichtet, in welcher zu Tage trat, dass das Verhältnis im Team angespannt ist. Es folgten Besprechungen unter Einbezug verschiedener interner Stellen, anlässlich deren der Rekurrent seiner Ansicht der Dinge treu blieb. Dies hatte zur Folge, dass Gaby Jenö in den Sommerferien und ohne den Rekurrenten anzuhören. beim Kantonsarzt ein erstes Mal eine psychiatrische Begutachtung beantragte, notabene ohne die Vorwürfe konkret zu substanziieren. Es folgte die Freistellung und am 10. August 2006 ein nachfolgendes informelles Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten, Herr Grossniklaus, anlässlich dessen der Rekurrent darlegte, dass er sich gemobbt fühle, wie Günther Tschanun, auf dessen Fall er im Rahmen von Internetrecherchen zum Mobbing gestossen sei. Der Gesprächsinhalt wurde von Grossniklaus an Gaby Jenö rapportiert; wiewohl aus den Unterlagen klar hervorgeht, dass Grossniklaus sich durch die Äusserungen des Rekurrenten in keiner Weise bedroht fühlte, nützte Gaby Jenö die Gunst der Stunde, kontaktierte die Behörden der beiden Basel und machte sinngemäss geltend, sie fühle sich bedroht, man stehe kurz vor einem Amoklauf und reichte schliesslich, damit man – ich zitiere „handeln kann” – Strafanzeige ein. Auffällig ist, dass Gaby Jenö keine einzige akute gegen sie gerichtete Drohung zu Protokoll geben konnte, sondern immer nur darlegte, dass sie gehört habe, dass usw. Danach nahm das Drama seinen Lauf. Am 11. August 2006 erfolgte ein Besuch des Notfallpsychiaters Dr. Spieler; dieser konnte aktenkundig keine akute Fremd- oder Selbstgefährdung feststellen, weshalb ein FFE nicht in Frage kam. Ich gehe davon aus, dass Sie sich die entsprechende CD zu Gemüte geführt haben und somit erkennen konnten, dass von einer Aggressivität des Rekurrenten keine Rede sein kann. Nichtsdestotrotz kam es zum grossen Finale. Die Behörden boten tatsächlich die Sondereinheit Barrakuda, also die Antiterroreinheit, zwecks Verhaftung des Rekurrenten auf, welche dann auch verbunden mit dem entsprechenden Gewalteinsatz erfolgte. Spätestens jetzt waren sämtliche Verhältsmässigkeitsregeln überschritten worden; bezeichnenderweise wurde das gestützt auf die Anzeige von Frau Jenö eingeleitete Strafverfahren eingestellt.

Wie dem auch sei, lässt man all diese Vorkommnisse und die nachfolgenden Kündigungen objektiv Revue passieren, so wundert man sich in der Tat, dass der Rekurrent bislang noch nie ausgerastet ist, wie es ihm von den Behörden eigentlich durchgehend und auch heute unterstellt wird. Nicht verwunderlich ist hingegen unter diesen Prämissen, dass der Rekurrent zuweilen das Gefühl beschleicht, er sei Opfer einer eigentlichen Verschwörung . Es ist nämlich zu betonen und dies war der Sinn dieser Ausführungen: Sie haben hier einen klaren Mobbingfall zu beurteilen, welcher seine Ursache offensichtlich in einer Antipathie der ehemaligen Lehrerkollegin Gaby Jenö dem Rekurrenten gegenüber hat und bezeichnenderweise dann aktuell wurde, als diese durch die Wahl zur Rektorin der OS die entsprechenden Machtmittel in die Hand bekam. Eine derartige Kündigung ist aber missbräuchlich und darf in einem Rechtsstaat nicht geschützt werden.

Soviel zum Mobbing. Was die weiteren geltend gemachten Kündigungsgründe angeht, so kann in grundsätzlicher Weise auf die Rekurseingabe zurückverwiesen und die Ausführungen der Rekursbeklagten bestritten werden.

Betreffend psychiatrische Begutachtung ist demnach erneut festzuhalten, dass

- Diesbezüglich ein massiver Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit vorliegt, womit

- 1. dem Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren ist,

- 2. ein entsprechende Weisung in Verfügungsform zu ergehen hat und

- 3. nicht die Anstellungsbehörde, sondern der Amtsarzt zuständig ist, entsprechende Verfügungen zu erlassen.

- Eine psychiatrische Begutachtung ist eine Zwangsmassnahme, welche nur gestützt auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Sinne eines formellen Gesetzes und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips verfügt werden kann. All diese Voraussetzungen sind in casu augenscheinlich nicht erfüllt worden. Der Rekurrent hat sich deshalb zu Recht geweigert, sich bei Dr. Fasnacht psychiatrisch begutachten zu lassen, weshalb die diesbezüglich begründete Kündigung nicht rechtens ist und aufzuheben ist.

Dazu kommt, dass die entsprechende Empfehlung des Kantonsarztes Dr. Odenheimer, offensichtlich nicht nachvollziehbar und widersprüchlich ist. Er selbst hält fest, dass er im Gespräch keine Auffälligkeiten feststellen kann, dass aber wegen der Diskrepanz der Berichte Dr. Spieler und Dr. Westdijk weitere Abklärungen nötig für nötig halte. Berücksichtigt man, dass der Bericht von Dr. Spieler anlässlich der „Notfallexploration“ erfolgte und dieser — ebenfalls widersprüchlich — festhielt, es sei zwar keine akute, aber bei weiterem Druck eine latente Fremdgefährdung vorhanden. Zwischen dem Bericht Spieler und der Untersuchung Odenheimer sind nunmehr allerdings fast 2 Jahre ins Land gezogen, in denen der Druck auf den Rekurrenten durch die Kündigungen weiter erhöht worden ist, ohne dass sich die vermeintliche latente Fremdgefährdung manifestiert hätte. Wieso unter dieser Voraussetzung nicht auf das aktuelle ausführliche Gutachten Westdijk abgestützt werden kann, bleibt ein Geheimnis des Amtsarztes. Mithin ergibt sich, dass überhaupt keine Anhaltspunkte für eine psychische Auffälligkeit vorhanden sind, weshalb sich weitere psychiatrische Untersuchungen erübrigten.

Betreffend Treuepflicht ist anzumerken:

- dass der Rekurrent nunmehr seit 2,5 Jahren freigestellt ist und bereits einmal wegen einer Kündigung den Instanzenzug bis zum Appellationsgericht hat durchlaufen müssen, womit seine Treuepflicht wohl a priori einigermassen reduziert sein dürfte. Dazu kommt, dass der Rekurrent nicht mehr dem Beamtenstatus unterliegt, womit kein eigentliches Sonderverhältnis mehr besteht.

-dass der Rekurrent weiter der Aufforderung der Rekursbeklagten, gewisse Stellen in den Blogs zu entfernen, ohne weiteres nachgekommen ist, soweit es in seiner Macht lag. Betreffend Blogs, welche nicht von ihm geführt werden, kann selbstredend keine Verantwortung begründet werden.

- Dass schliesslich der Rekurrent nicht mehr und nicht weniger getan hat, als die tatsächlichen Begebenheiten und seine Sicht dazu darzulegen, was selbstverständlich absolut zulässig ist, insbesondere wenn die Entscheide der Rekursbeklagten noch gar nicht rechtskräftig sind.

Zusammengefasst kann demgemäss von einer Treuepflichtverletzung keine Rede sein, weshalb sich die Kündigung auch unter diesem Titel nicht begründen lässt.

Meine Damen und Herren, ziehen Sie einen Schlussstrich unter die traurige Geschichte und lassen Sie den Rekurrenten endlich wieder das tun, für was er qualifiziert motiviert ist, nämlich als Lehrer zu arbeiten; lassen Sie ihn zudem seine eigene, nicht mit Gaby Jenö und deren Umfeld korrespondierende, politische Meinung haben; dafür muss in einer demokratischen Gesellschaft Platz sein.

Ich habe geschlossen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

3 Responses to “Die Personalrekurskommission – eine “unabhängige” Kommission?”

  1. beobachter says:

    Dass die Personalrekurskommission Lehrer H. einmal mehr nicht ernst nimmt, ist systembedingt. Die PRK ist weder ein Gericht, noch sonst irgendwie unabhängig oder unparteiisch. Sie ist nichts anderes als eine Kommission des Arbeitgebers, die den Auftrag hat, die angebliche “Rechtmässigkeit” missbräuchlicher Kündigungen zu bekräftigen. Aus eigener Erfahrung empfehle ich, die PRK keinenfalls ernst zu nehmen, sondern in allen Fällen eine Weiterzug ans Verwaltungsgericht bzw. Appellationsgericht zu realisieren. Nur naive Arbeitnehmer lassen sich von den fragwürdigen Urteilen dieser intransparenten Kommission über den Tisch ziehen!

  2. bürgerin says:

    Das Plädoyer des Rechtsvertreters von Lehrer H. fasst eindrücklich zusammen, um was es im Fall Lehrer H. wirklich geht: Hier betreibt eine arglistige Schulbehörde massives Mobbing gegen einen mutigen Lehrer, der sich getraut, gegen den linken Mainstream zu schwimmen. Politische Kündigungen sind aber verboten. Gesunde und arbeitsfähige Menschen haben ein Recht auf freie Arztwahl, daran ändern auch die widerlichen Verleumdungen dieser inkompetenten Behörden nichts. Der linke Macht-Filz zerstört unseren Rechtsstaat. Halten Sie durch, Lehrer H.!

  3. baslerin says:

    Eine OS-Rektorin missbraucht ihr Amt vorsätzlich, um ihrem unbequemen Mitarbeiter möglichst intensiv zu schaden. Die Staatsanwaltschaft, welche Amtsmissbrauch und Nötigung von Amtes wegen verfolgen müsste, schiebt dem Lehrer den schwarzen Peter zu und diskreditiert diesen als Querulanten. Die Rekurskommission des Strafgerichts verschleppt den Fall bis auf weiteres. So funktioniert unsere Justiz in Basel-Stadt!

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