Mit Schreiben vom 29.10.08 nimmt die Leiterin der Rechtsabteilung im Basler Erziehungsdepartement lic. iur. Ines Weihrauch Stellung in der Rekurssache Lehrer H.
Weihrauch stellt sich auf den Standpunkt, dass der Rekurrent die Anstellungsbehörde Gaby Jenö sowie weitere Personen aus dem Erziehungsdepartement in diffamierender Weise dargestellt und Mobbingvorwürfe erhoben habe. Mit diesem Verhalten habe er das Vertrauen zwischen sich und der Anstellungsbehörde zerstört. Unter diesen Umständen müsse von einer Treuepflichtverletzung ausgegangen werden, welche die Anforderungen an eine schwere Pflichtverletzung gemäss 30 Abs. 2 lit. d des Personalgesetzes erfülle.
Mit ihrem Schreiben verdreht die Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements einmal mehr Ursache und Wirkung. Es ist aktenkundig, dass Lehrer H. freigestellt worden ist, weil seine Rektorin Gaby Jenö behauptet hat, Lehrer H. habe sie bedroht. Mit dieser arglistigen Unterstellung wollte die Rektorin den völlig integren Lehrer über den Vertrauensarzt des Staates mittels psychiatrischem Gutachten in die IV abschieben. Zur arglistigen Taktik der Anstellungsbehörde gehörte es, Lehrer H. zu suggerieren, er sei psychisch krank und er könne sich nur über ein Gutachten eines vom Vertrauensarztes des Staates bestellten Psychiaters wieder als Lehrer betätigen. Lehrer H. aber wollte das böse Spiel der Anstellungsbehörde nicht mitspielen. Er suchte sich einen vom Staats-Filz unabhängigen Vertrauensarzt und liess sich umfassend psychiatrisch begutachten. Das Resultat war für die Behörden niederschmetternd: Lehrer H. ist zu 100% arbeitsfähig und zu 100% geistig gesund.
Mobbing ist nach einer vom Bundesgericht verwendeten Definition ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll (BGE, 22. April 2005). Es ist klar erwiesen, dass die zahlreichen Mobbinghandlungen von Rektorin Gaby Jenö den erfahrenen Lehrer H. daran hinderten, seine Aufgaben als Lehrkraft nachzugehen. Lehrer H. ist weder krank, noch krankgeschrieben und das Erziehungsdepartement hat auch keine Strafanzeige wegen Rufschädigung gegen Lehrer H. eingereicht. Lehrer H. klagt aber gegen Gaby Jenö wegen Übler Nachrede. Gaby Jenö hat gegenüber der Staatsanwaltschaft geäussert, Lehrer H. habe ausgesagt, er fühle sich wie Günther Tschanun. Mit dieser arglistigen Lüge hetzte Rektorin Gaby Jenö dem ahnungslosen Lehrer H. den ganzen Staatsapparat auf den Hals, um ihm dann schliesslich mittels an den Haaren herbeigezogenen Kündigungsgründen eine „schwere Pflichtverletzung“ zu unterstellen. Dass so viel Skrupellosigkeit mit einer Beförderung zur „Volkschulleiterin“ belohnt wird, wirft ein seltsames Bild auf Departementsleiter Dr. Christoph Eymann. Zwar befasst sich unterdessen die Basler Zeitung mit dem Thema „Burnout an den Basler Schulen“ das Thema „Mobbing“ wird im Zusammenhang mit den Basler Schulen aber weiterhin totgeschwiegen. Dies mag auch der Grund sein, warum sich zahlreiche anoyme Blogger im Internet vermehrt dieses Themas annehmen. Dass diese Entwicklung nun ebenfalls Lehrer H. angelastet wird, gehört zur arglistigen Strategie von OS Rektorin Gaby Jenö. Lehrer H., der nach der Kündigungsdrohung seiner Chefin sämtliche Informationen betreffend seines Arbeitgebers auf seinem Weblog gelöscht hat, sieht sich als Opfer eines Staatsfilzes, der nicht einmal davor zurückschreckt, verfassungsrechtlich verankerte Menschenrechte zu respektieren. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, dass im Basler Erziehungsdepartement Funktionäre sitzen, die im Sold der Basler Steuerzahler, die Menschenrechte vorsätzlich mit Füssen treten. Wer Menschenrechte missachtet, zerstört auch vorsätzlich die Vertrauensbasis. Damit hat sich OS Rektorin Gaby Jenö klar einer schweren Pflichtverletzung schuldig gemacht. Die Personalrekurskommission hält dazu klar fest:
„Eine schwere Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn sie geeignet ist, das dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Vertrauensverhältnis empfindlich zu stören und somit eine normale Weiterführung verunmöglicht.“
OS Rektorin Gaby Jenö hat mit ihrer „Üblen Nachrede“ und ihrem „Mobbing“ das dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Vertrauensverhältnis mit Lehrer H. systematisch zerstört. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Mitarbeiters, Mobbing nicht zu tolerieren.
Leider wird das Thema „Mobbing“ beim Arbeitgeber Basel-Stadt von offizieller Seite immer noch totgeschwiegen. Mitarbeiter, die sich gemobbt fühlen, werden von den Behörden vorsätzlich pathologisiert, psychiatrisiert, kriminalisiert, invalidisiert oder mit einer Kündigung ausgegrenzt. Alle diese Fakten sind aktenkundig. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt hat sich seinen schlechten Ruf selber zu verdanken.
http://www.bazonline.ch/basel/stadt/Viele-Lehrer-sind-ausgebrannt/story/25354518